Was steht zur Frage? Einbahn auf Zeit in der Dürne/Rheinmahd. Ja/Nein?
Im Straßen- und Wegekonzept der Gemeinde Koblach ist vorgesehen, dass zur Reduktion des gebietsfremden Durchgangsverkehrs auf der Achse Dürne/Rheinmahd eine „unechte Einbahn“ mit zeitlicher Beschränkung verordnet werden soll.
Eine unechte Einbahn bedeutet hier im konkreten Fall, dass morgens zwischen 6:00 und 9:00 Uhr auf Höhe Rheinmahd/Riedstraße die Einfahrt in westliche Richtung (L55/A13) und abends von 16:00 bis 18:00 Uhr auf Höhe Rheinmahd/Herrenmahd die Einfahrt in östliche Richtung (L190/A14) untersagt ist.
swk-bericht-besch-und-partner-nach-beschluss-april-2021 « Blick ins 2021 aktualisierte Verkehrskonzept der Gemeinde Koblach
Umfrage bereits abgeschlossen. Details dazu unter Ergebnisse ersichtlich.
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- 9% sind für eine Umsetzung wie geplant
- 41% sind gegen die Umsetzung wie geplant
- 50% stimmen nur dann für die Einführung einer „unechten Einbahn“ mit zeitlicher Beschränkung, wenn KOBLACHER Bewohner und Arbeiter ausgenommen sind.
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Einbahn auf Zeit Dürne – Rheinmahd Auswertung Übersicht
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Einbahn auf Zeit Dürne – Rheinmahd Auswertung Detail
Einbahn auf Zeit Dürne – Rheinmahd Auswertung nach Wichtigkeit
Eine Umsetzung wie geplant würde auf sehr großen Widerstand stoßen. Ein möglicher Lösungsansatz ist die Umsetzung der „unechten Einbahn“ mit zeitlicher Beschränkung, wenn KOBLACHER Bewohner und Arbeiter ausgenommen sind.